Audi RS6 Performance MY2025 fahrenmit erfahrenem Instruktor für 1 Stunde
Unbegrenzt Freikilometer
Einweisung durch einen erfahrenen Instruktor
Erklärung aller Fahrmodi und Performance-Features
Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Kraftstoff für das Fahrerlebnis
Foto-/Videomöglichkeit auf Wunsch
Technische Daten
Motor: 4,0-Liter-V8-Biturbo
PS: 630
Beschleunigung: von 0 auf 100 in 3 sek.
Höchstgeschwindigkeit: 305 km/h
Kraftstoff: Benzin
Getriebe: Automatik
Alles auf einen Blick
Audi RS6 Experience: Luxus trifft Adrenalin
Einsteigen, durchatmen und voll eintauchen in den Komfort und die Kraft eines Audi RS6 Performance (Modelljahr 2025). Während einer 1-stündigen Audi RS6 Instruktorfahrt München spürst Du, wie modernste Technik und elegantes Design auf harmonische Weise zusammenspielen. Der V8-Biturbo-Motor mit 630 PS, unterstützend vom quattro-Allradantrieb und einem anpassbaren Fahrwerk, schafft ein besonders stimmiges Fahrgefühl. In den bequemen Sportsitzen mit Massagefunktion genießt Du jede Minute – sanft begleitet von einem High-End-Soundsystem. Der erfahrene Instruktor unterstützt Dich jederzeit und sorgt für eine entspannte, aber eindrucksvolle Fahrt. Lass Dich von dieser Kombination aus Leistung und Luxus einfangen und gönn Dir ein besonderes Fahrerlebnis der anderen Art. Du bist bereit für dieses stilvolle Vergnügen?
Dauer
Gesamtdauer: ca. 1 Stunde
Reine Fahrzeit: ca. 45 Minuten
Verfügbarkeit / Termine
Ganzjährig montags und sonntags zu bestimmten Terminen verfügbar
Teilnahmebedingungen
Mindestalter: 23 Jahre
Keine Hinweise auf körperliche oder psychische Beeinträchtigungen
Normale körperliche Fitness und uneingeschränkte Fahrtauglichkeit sind erforderlich; das Erlebnis ist nicht geeignet für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die das sichere Fahren beeinträchtigen könnten
Kein Alkohol-/Drogeneinfluss
Gültiger Führerschein der Klasse B (3 Jahre in Besitz)
Unterschriebener Haftungsausschluss
Wetter
Bei Schneefall, Eisglätte, Sturm oder Überflutung wird das Erlebnis verschoben (die Entscheidung obliegt dem Veranstalter)