Leistungen Braukurs in Bad Münster am Stein
• Rat und Tat durch einen Braumeister
• Brotzeit oder Mittagessen
• Freibier
• Brauanleitung zum Mitnehmen
Auch Gruppentermine möglich:
Gruppentermin anfragen
Beschreibung
Sie sind ein leidenschaftlicher Biertrinker, aber kaufen Ihr Lieblingsgetränk immer nur im Kasten? Wie wäre es, wenn Sie mal Ihr Bier selber brauen? Zum Beispiel bei einem zünftigen Braukurs in Bad Münster am Stein! Unter fachkundiger Anleitung eines erfahrenen Braumeisters und mithilfe einfacher Mittel schroten, maischen, läutern und kochen Sie los und können lernen, wie man Bier selber brauen kann.
Dabei erhalten Sie viele Tipps und Tricks, wie Sie auch zu Hause Ihr Bier selber brauen können.
Natürlich kommen die Gaumenfreuden bei Ihrem Brauerlebnis nicht zu kurz: neben einer deftigen Mahlzeit können Sie auch den leckeren Gerstensaft verkosten.
Nicht nur diejenigen, die Ihr Bier selber brauen möchten, kommen voll auf Ihre Kosten, sondern auch alle, die einfach gerne Bier trinken und an dessen Entstehung interessiert sind. Und so manches überraschende Geheimnis wird gelüftet. Macht Bier eigentlich dick? Was passiert mit dem Malz? Wie zapft man richtig? Und wie entsteht der Alkohol? Hier erfahren Sie alles, was Sie über Hopfen und Malz wissen möchten. Näher kann man dem Bier nicht kommen. Na dann Prost!
WEITERE INFORMATIONEN
Gebraut werden verschiedene Biersorten: Pils, Bock, Weizen oder Märzen. Der Veranstalter führt den Braukurs auch im Raum Bonn durch. Die bisherigen Bewertungen können Sie dort einsehen.
Auszug aus dem Wortlaut des Reinheitsgebotes, vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassen:
"Wir verordnen, setzten und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande, wie auch in den Städten und Märkten, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayrische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 2 Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als 3 Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Nier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Wirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken."
Details
- Teilnahmevoraussetzungen
- • Mindestalter: 18 Jahre
- Dauer
- • ca. 5 Stunden
- Teilnehmer
- • 10-30 Personen
- Zuschauer
- • nicht möglich
- Kleidung / Ausrüstung (mitzubringen)
- • bitte tragen Sie Kleidung, die Wasser und Malzstaub vertragen kann









