Leistungen Braukurs in Ahrweiler
• Rat und Tat durch einen Braumeister
• deftige Brotzeit oder Mittagessen
• Freibier
• Brauanleitung zum Mitnehmen
Auch Gruppentermine möglich:
Gruppentermin anfragen
Beschreibung
Sie lieben den frischen Gerstensaft und möchten gerne alles über Ihr Lieblingsgetränk erfahren? Dann werfen Sie bei Ihrem Braukurs in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Blick in die hohe Kunst des Brauens!
Gemeinsam mit Ihrem erfahrenen Braumeister und einfachsten Mitteln können Sie hier Ihr Bier selber brauen. Sie schroten, maischen, läutern und kochen - selbstverständlich unter fachkundiger Anleitung durch den Braumeister - und stellen den Sud des würzigen Hopfentrunks her. Dabei lernen Sie viele Tipps und Tricks, um auch zu Hause Ihr Bier selber brauen zu können.
Natürlich kommt der Genuss bei Ihrem Brauerlebnis nicht zu kurz: Neben einer deftigen Mahlzeit können Sie auch den leckeren Gerstensaft verkosten.
Der Braukurs eignet sich nicht nur für Bierliebhaber, die als spaßiges Hobby Ihr Bier selber brauen möchten, sondern natürlich für alle, die gerne Bier trinken und mehr über dessen Entstehung erfahren möchten. Jedes noch so kleine Geheimnis wird gelüftet: Wird man von Bier dick? Was ist Malz? Wie zapft man richtig? Wie entsteht der Alkohol? Näher können Sie dem Bier nicht kommen. Prost!
WEITERE INFORMATIONEN
Gebraut werden verschiedene Biersorten: Pils, Bock, Weizen oder Märzen. Auszug aus dem Wortlaut des Reinheitsgebotes, vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassen:
"Wir verordnen, setzten und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande, wie auch in den Städten und Märkten, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayrische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 2 Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als 3 Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Nier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Wirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken."
Details
- Teilnahmevoraussetzungen
- • Mindestalter: 18 Jahre
- Dauer
- • ca. 5 Stunden
- Teilnehmer
- • 10-40 Personen
- Zuschauer
- • nicht möglich
- Kleidung / Ausrüstung (mitzubringen)
- • bitte tragen Sie Kleidung, die Wasser und Malzstaub vertragen kann









