Leistungen Braukurs in Lindhorst
• Geschichte des Biers
• Rat und Tat vom Braumeister
• Verkostung naturbelassener Spezialbiere
• kleine Vesper
• Urkunde zum Mitnehmen
Auch Gruppentermine möglich:
Gruppentermin anfragen
Beschreibung
Trinken Sie gerne Bier und wollten schon immer einmal mehr über das goldgelbe Getränk erfahren? Dann sollten Sie sich den Braukurs in Lindhorst auf keinen Fall entgehen lassen! In gemütlicher Atmosphäre lernen Sie Bier selber zu brauen.
Nach einigen spannenden Ausführungen des Brauers zur Geschichte des Bieres, lernen Sie die einzelnen Rohstoffes des würzigen Getränks kennen. Im Anschluss erfahren Sie Schritt für Schritt alles was ein Bierbrauer wissen muss.
Vom Schroten, Maischen, Läutern bis hin zum Kochen werden Sie alle Schritte der Bierherstellung hautnah miterleben. Sie werden staunen, denn Bier selber brauen ist gar nicht so schwer! Ihr kompetenter Braumeister wird Ihnen alle Tipps und Tricks verraten, die Sie als zukünftiger Bierkenner benötigen. Erfahren Sie zum Beispiel, was der Unterschied zwischen einem Pils und einem Weizenbier ist und lernen Sie die jeweiligen Besonderheiten einzelner Biersorten kennen.
Selbstverständlich gehört zu Ihrem Braukurs auch eine Verkostung verschiedener naturbelassener Spezialitätenbiere. Naturbelassene Biere sind ungefiltert und damit reich an wertvollen Inhaltsstoffen. Die Qualität dieser Biere, die sich wohltuend von den stark filtrierten und pasteurisierten Industriebieren abhebt, spricht für sich. Probieren Sie den Unterschied - ein unvergessliches Geschmackserlebnis!
An diesem Tag lernen Sie Bier selber zu brauen – ein wahres Fest für Bierliebhaber!
WEITERE INFORMATIONEN
Auszug aus dem Wortlaut des Reinheitsgebotes, vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassen:
"Wir verordnen, setzten und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande, wie auch in den Städten und Märkten, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayrische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 2 Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als 3 Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Nier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Wirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken."
Details
- Teilnahmevoraussetzungen
-
• Mindestalter: 18 Jahre
• keine ansteckenden Krankheiten - Dauer
- • ca. 5 Stunden
- Teilnehmer
- • 8-10 Personen
- Zuschauer
- • nicht möglich









